UN-Spezialorganisation
Die Spezialorganisationen der UNO kann man in zwei Gruppen unterteilen:- Spezialorgane, die von der UNO selbst geschaffen wurden
- Sonderorganisationen, autonome Organisationen mit eigener Rechtsnatur, mit denen die UNO aufgrund vertraglicher Bindungen zusammenarbeiten.
Table of contents |
2 Sonderorganisationen 3 Siehe auch 4 Weblinks |
Spezialorgane
Die Spezialorgane der UNO sind Nebenorgane, die von der Generalversammlung eingesetzt wurden, und teils ihr, teils dem Wirtschafts- und Sozialrat berichten. Obwohl sie gegenüber Partnern außerhalb der UN vielmals autonom auftreten, verfügen sie über keinen eigenen völkerrechtlichen Status.
Ihre Aufgaben lassen sich in folgende Bereiche aufschlüsseln:
- entwicklungspolitische Hilfsprogramme:
- humanitäre Anliegen:
- Ausbildungs- und Forschungsaktivitäten:
Sonderorganisationen
Die Zusammenarbeit der Sonderorganisationen untereinander und mit der UNO werden durch den Wirtschafts- und Sozialrat koordiniert. Diese sind:- technische Organisationen
- sozialer, kultureller und humanitärer Bereich
- Finanzorganisationen
- Welttourismusorganisation (WTO (Tourismus))
- Internationaler Strafgerichtshof (ICC)