Umweltinformationsgesetz
Das Umweltinformationsgesetz (UIG) ist in Deutschland ein rechtliches Instrument zur Verbesserung des Umweltschutzes durch Transparenz. Das ist das erklärte Ziel der Europäischen Union.
Basisdaten | |
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Kurztitel: | Umweltinformationsgesetz |
Voller Titel: | ders. |
Typ: | Bundesgesetz |
Rechtsmaterie: | Umweltrecht |
Gültigkeitsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Abkürzung: | UIG |
FNA: | 2129-24 |
Verkündungstag: | 8. Juli 1994 (BGBl. I 1994, S. 1490) |
Aktuelle Fassung: | 23. August 2001 (BGBl. I 2001, S. 2218) |
Im § 1 des UIG heißt es programmatisch:
- "Zweck dieses Gesetzes ist es, den freien Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen über die Umwelt sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten und die grundlegenden Voraussetzungen festzulegen, unter denen derartige Informationen zugänglich gemacht werden sollen."
Mit dem UIG soll die Umweltpolitik in Deutschland, aber auch in der Europäischen Gemeinschaft, demokratisiert und auf eine breitere Grundlage gestellt werden als bisher.
Rechtshinweis