Ulrich Zasius
Ulrich Zasius (* 1461 in Konstanz, † 24. November 1535 in Freiburg im Breisgau) war ein Jurist der Humanistenzeit.
Table of contents |
2 Humanistische Jurisprudenz 3 Zasius als Schöpfer des Freiburger Stadrechts 4 Nachklang 5 Weblink 6 Literatur |
Ulrich Zasius war einer der juristischen Heroen seiner Zeit.
Über ihn schrieb Erasmus von Rotterdam, der in den unruhigen Zeiten der Basler Reformation von Basel nach Freiburg geflohen war und dann für sechs Jahre, nämlich von 1529 bis 1535 in Freiburg lebte, seinem Freund, dem Nürnberger Juristen und Humanisten Willibald Pirckheimer am 15. Juli 1929: „ Ich habe in Deutschland noch nichts gesehen, was ich so bewundert hätte wie den Charakter des Ulrich Zasius... . Dieser Mann verdient Unsterblichkeit !“
Er wurde als Ulrich Zäsy 1461 in Konstanz geboren. Nach Studienjahren in Tübingen, wo er sich nur am Rand mit dem Studium der Jurisprudenz beschäftigte, trat er als Gerichtschreiber und Notar in den Dienst des Bischofs von Konstanz. Im Jahr 1489 wurde er Stadtschreiber im aargauischen Baden (Schweiz). Im Jahre 1494 folgte der Ruf in das Stadtschreiberamt der Stadt Freiburg. In Freiburg blieb er dann bis zu seinem Tod. Als Stadtschreiber organisierte Zasius die Akten- und Buchführung der Stadt neu und legte in diesem Zusammenhang erstmals auch ein Zugurteilsbuch an, in das die vom Rat gefällten Oberhofbescheide künftig eingetragen werden sollten und tatsächlich bis zum Jahr 1609 auch eingetragen worden sind. Das Stadtschreiberamt gab Zasius allerdings bald wieder auf und übernahm 1496 die Leitung der Lateinschule. Erst im Jahr 1499 - also im Alter von 40 Jahren, er war inzwischen verheiratet und Vater mehrer Kinder - immatrikulierte er sich in der juristischen Fakultät. Im Jahr 1501 promovierte er zum doctor legum und 1505 wurde er Professor der Rechte an der Universität Freiburg. Als solcher entwickelte er eine rege Lehr- und Forschungstätigkeit. Als Verfasser meist in ciceronianisch geschliffenem Latein verfasster Werke ist er bald weithin bekannt. „Preisen wir uns glücklich, den Lehrer gefunden zu haben, den Frankreich bewundert, den Italien anstaunt, den Spanien verherrlicht und den die Deutschen lieben“ schreibt einmal ein begeisterter Schüler.
Ulrich Zasius spielte eine bedeutsame Vorläuferrolle des juristischen Humanismus, der die Abkehr von dem auch in der Jurisprudenz üblichen verknöcherten Wissenschaftsbetrieb der Scholastik darstellt. In der Rechtswissenschaft wird dieser Umbruch mit den Schlagworten „mos Italicus“ (italienischer Brauch) und „mos Gallicus“ (französischer Brauch) umschrieben. Als „mos Italicus“ wird die alte Methode bezeichnet, in unverbrüchlichem Glauben an die Autorität der oftmals verderbt überlieferten römischen und kanonischen Rechtstexte, weitschweifige und unendliche, der praktischen Rechtsanwendung aber wenig förderliche Überlegungen anzustellen. Das Neue der Methode des „mos Gallicus“ liegt zunächst darin, dass durch Textkritik die authentischen Rechtsquellen wiederhergestellt werden.
Neu ist vor allem aber auch, dass die Interpretation dieser Texte nicht mehr als lebensfremde l’art pour l’art wie in der Scholastik vorgenommen wird, sondern mit historischem Verständnis und orientiert am neuen Menschenbild der Renaissance. Zasius war zwar noch dem „mos Italicus“ verhaftet - auch für ihn waren die Digesten (d.h. das römische Recht) leges sacrae, also heilige und damit unantastbare Gesetze. Am 14.2.1517 schreibt Zasius an seinen Freund Claudius Cantiuncula:
"Die Barbarei hat wie ein Schlingengewächs den guten alten Stamm des römischen Rechts überwuchert und verhüllt ihn so sehr, dass es ihrer Entfernung samt der tiefeingesenkten Wurzeln bedürfte. Diese aber herauszureißen ohne Verletzung des Stammes selbst, scheue ich mich, um nicht noch mehr Schaden zu tun."
Zasius war aber einer von denjenigen, die begonnen haben, die römischen Quellen vom Rankenwerk nutzloser Kontroversen zu befreien und sie für die praktische Rechtsanwendung nutzbar zu machen. So schreibt er in seinen im Jahr 1518 erschienenen Lucubrationes auch für heute noch Gültiges:
"Von Nutzen wäre es, ja eine Notwendigkeit, jene ausgedehnten Kommentare zu kürzen, die wenig erklären, aber um so mehr verdunkeln, was jeder einsichtige Mensch leicht erkennt, wenn er sie nur aufschlägt. Denn sie sind mit einer Last von Streitfragen überladen und stellen oft mehr prunkvolle Gelehrsamkeit zur Schau als wahrhafte Lehre."
Zusammen mit den in gleicher Richtung wirkenden französischen Juristen Andreas Alciatus (1492 -1550) und Gulielmus Budaeus (1467 - 1540) bildete Zasius das damals weithin so benannte juristische „Dreigestirn“ jener Zeit.
Zasius’ praktischer Rechtssinn bewährte sich in besonderer Weise bei der Neugestaltung des Freiburger Stadtrechts von 1520, das im wesentlichen sein Werk ist. Es gilt als wohlgelungene Verschmelzung römischen und deutschen Rechts und wird als gesetzgeberische Meisterleistung seiner Zeit gerühmt. Es war die bis ins 19. Jahrhundert hineinwirkende Grundlage einer eigenständigen Ordnung des Rechts- und Gerichtswesens der Stadt Freiburg und damit auch die maßgebliche Rechtquelle für die Sprüche des Freiburger Oberhofs, dem Vorläufer des jetzigen Landgerichts Freiburg.
Zasius war eine wahre Leuchte des Rechts, auf die Freiburg stolz war und ist. Als er am 24.11.1535 im Alter von 74 Jahren starb, errichtete ihm die Stadt im Chorumgang des Münsters ein auch heute noch dort befindliches Epitaph, dessen in überschwänglichem Latein gehaltene Inschrift ihn als den weithin bekanntesten Rechtsgelehrten seiner Zeit, als einzigartige Zierde der Universität und als Schöpfer des neuen Stadtrechts preist.
Als ein im Stil humanistischer Lobhudelei erdachter Werbespot für heutige juristische Freiburgtouristen könnte folgendes Distichon dienen:
Leben
Humanistische Jurisprudenz
Zasius als Schöpfer des Freiburger Stadrechts
Nachklang
''Juristen kommt ihr nach Freiburg, verharret in Ehrfurcht,weil hier
Ulrich Zasius gewirkt hat, ein Stern der Jurisprudenz
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