Ulrich von Württemberg
Herzog Ulrich von Württemberg (* 8. Februar 1487 in Reichenweier/Elsaß; † 5. November 1550 in Tübingen) wird mit dem Namen Eitel Heinrich als Großcousin des in der Grafschaft Württemberg regierenden Grafen Eberhard im Bart geboren. Erst bei der Firmung erhält er den Namen Ulrich. Sein Vater war Graf Heinrich von Württemberg.Auf Betreiben des Kaisers Maximilian I wird 1498 der regierende Herzog von Württemberg Eberhard II abgesetzt und Ulrich an seiner Stelle eingesetzt. 1503 wird er vorzeitig als volljährig erklärt und zeichnet sich 1504 als Heerführer im Bayerischen Erbfolgekrieg aus, wodurch er einige ehemals kurpfälzische Gebiete gewinnt. Einige andere kostenträchtige Kriegszüge und Ulrichs aufwändiger höfischer Lebensstil verschlingen große Summen aus der Staatskasse.
Nach 15 Jahren Verlobung heiratet 1511 der Herzog die Nichte Maximilian I., Sabina von Bayern mit für die damalige Zeit kaum vorstellbarem Pomp: das Fest dauert 14 Tage, mehr als 7.000 Gäste sind geladen. Rund um das Stuttgarter Schloss werden die Bürger kostenlos gespeist. Die immensen Kosten führen zu einer vollkommenen Zerrüttung der Staatsfinanzen. Im Jahr 1514 beträgt das Defizit etwa 70% der Staatseinnahmen.
Um trotzdem den geplanten Feldzug gegen Burgund finanzieren zu können, erhebt Ulrich neue außerordentliche Steuern. Die geplante Vermögenssteuer wird auf Intervention der Ehrbarkeit von Stuttgart und Tübingen in eine Verbrauchssteuer auf Fleisch, Wein und Früchte umgewandelt. Die Kostenlast trägt nun die arme Bevölkerung. Die größten Proteste verursacht aber die Art der Steuererhebung: Sie wird nicht auf die Ware aufgeschlagen, sondern die Maßgewichte werden verringert.
Die Proteste in der Bevölkerung führen letzten Endes 1514 zum Aufstand des Armen Konrad. Durch die Hilfe der Ehrbarkeit gelingt es ihm, die Aufstände niederzuschlagen. Im Tübinger Vertrag vom 8. Juli 1514 muss Herzog Ulrich der württembergischen Ehrbarkeit dafür für sich und seine Nachfolger weit gehende Zugeständnisse machen. Ohne Zustimmung der Landstände, in denen die Ehrbarkeit organisiert ist, darf kein württembergischer Landesherr Krieg führen oder Steuern erheben. Damit erringen die Landstände eine Position als mächtige Gegenpartei der Landesherren. Gleichzeitig verliert der Adel vollkommen seinen politischen Einfluss am württembergischen Hof.
Die ehelichen Probleme führen 1515 zum Mord am Ehemann seiner Geliebten, Hans von Hutten, und zur Flucht der Herzogin Sabina. Nachdem er 1519 die Reichsstadt Reutlingen überfällt, vertreibt ihn Georg Truchseß von Waldburg-Zeil im Auftrag des Schwäbischen Bundes. Nach mehreren erfolglosen Versuchen gelingt es ihm 1534, mit Hilfe des hessischen Landgrafen Philipp, sein Land wiederzugewinnen. Er führt umgehend im ganzen Land die Reformation ein und beruft dafür die beiden Geistlichen Erhard Schnepf und Ambrosius Blarer. Die Messe wird abgeschafft, die Heiligenbilder in geordneter Weise entfernt, die entbehrlichen Gottesdienstutensilien werden eingezogen. Wer von den Geistlichen bereit ist, im Sinne der Reformation zu predigen, wird übernommen, die anderen erhalten eine lebenslange Rente. Protestantische Pfarrer aus Hessen und der Schweiz füllen die Lücken. Die Klöster und geistlichen Korporationen werden säkularisiert, so dass sich das Herzogtum Württemberg bedeutend vergrößert. Allerdings wird das Kirchengut als eigene Vermögensmasse behandelt und selbständig verwaltet. In einer Kirchenordnung von 1536 sind die grundlegenden Regelungen für die Landeskirche erstmals zusammengefasst.
1546 besetzt Kaiser Karl V im Schmalkaldischen Krieg Württemberg und zwingt Ulrich 1548 das Augsburger Interim zu akzeptieren, mit dem die Reformation im Land wieder rückgängig gemacht wird. Da Ulrich mittlerweile Österreicher geworden ist, droht ihm zudem der Entzug des Landes Württemberg als kaiserliches Lehen. In dieser schwierigen politischen Situation stirbt Ulrich von Württemberg 1550, ohne dass wichtige Probleme geklärt wären. Sein Sohn Christoph tritt die Nachfolge an.
Literatur
Weblinks