Ulbricht-Doktrin
Der Ausdruck Ulbricht-Doktrin stammt aus dem angelsächsischen Bereich und war im Deutschen so nicht gebräuchlich. Er ist nach dem ostdeutschen Politiker Walter Ulbricht benannt, der erklärte, dass es normale diplomatische Beziehungen zwischen der DDR und der BRD nur geben könne, wenn beide Staaten die volle Souveränität des jeweils anderen Staates anerkannten. Dies stand im Gegensatz zur Hallstein-Doktrin, einer westdeutschen Leitlinie, die darauf bestand, dass Westdeutschland der einzige legitime deutsche Staat sei. Ostdeutschland hatte für seine Haltung die Unterstützung der befreundeten sozialistischen Staaten wie Tschechoslowakei, Polen, Ungarn und Bulgarien. Diese stimmten darin überein, dass man die Beziehungen zu Westdeutschland nicht normaliseren könne, solange es von dort her nicht die Anerkennung der Souveränität Ostdeutschlands gebe.Westdeutschland gab zuletzt die Hallstein-Doktrin auf und orientierte sich danach an den Grundsätzen der Ostpolitik. Im Jahr 1972 wurde von West- und Ostdeutschland der Grundlagenvertrag unterschrieben, der bestätigte, dass es zwei deutsche Staaten als souveräne Einheiten gab. Durch den Vertrag wurde es möglich, dass diplomatische Vertretungen eingerichtet wurden und dass beide deutschen Staaten als Vollmitglieder in die Vereinten Nationen aufgenommen wurden.