Truppendienstgericht
Die Truppendienstgerichte entscheiden als erstinstanzliche Gerichte in ihnen nach der Wehrdisziplinarordnung und der Wehrbeschwerdeordnung zugewiesenen Rechtssachen aus dem Bereich der Bundeswehr. Gegenwärtig gibt es in Deutschland das Truppendienstgericht Nord mit seinem Sitz in Münster und das Truppendienstgericht Süd mit seinem Sitz in Ulm.Das Truppendienstgericht Nord hat darüber hinaus auswärtige Kammern in Hannover, Potsdam, Rostock, Neumünster, Oldenburg und Hamburg, das Truppendienstgericht Süd solche in Kassel, Koblenz, Würzburg, Karlsruhe, Regensburg und München.
Soweit die Entscheidungen der Truppendienstgerichte mit Rechtsmitteln angefochten werden können, entscheiden hierüber die Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts.
Rechtshinweis