Trivialpatent
Ein Trivialpatent ist ein Patent für eine Erfindung mit geringer Schöpfungshöhe. Es ist umstritten, ob einfache technische Vorrichtungen überhaupt ein Patent haben dürfen, ob sie "patentfähig" sind. Diese Diskussion ist insbesondere im Bereich der Softwarepatente politisch aktuell, da eine Änderung des Patentrechts auf EU-Ebene und damit auch auf Länderebene vorgesehen ist. Im Herbst 2004 wird das EU-Parlament voraussichtlich darüber abstimmen.Deutsches Patentgesetz, mit Änderungen bis 5.5.2004:
§1 (1) [Voraussetzung einer Erfindung] Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. §4 [Erfindung auf Grund erfinderischer Tätigkeit] Eine Erfindung gilt als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend, wenn sie sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. [...]
Beispiel
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