Triebtäter
Als Triebtäter bezeichnet man eine Person, die aufgrund eines psychischen Defektes einer Trieb (Verlangen) nicht normal steuern kann und durch das zwanghafte Ausüben einer triebbefriedigenden Handlung sich und/oder seiner Umwelt Schaden zufügt. Meist versteht man unter Triebtätern Personen, die ihre sexuellenen Triebe nicht unter Kontrolle haben und andere Personen vergewaltigen oder sexuell nötigen. Es kann sich aber auch um anderes zwanghaftes Verhalten handeln (z.B. zwanghafter Diebstahl). Vor Gericht wird bei Triebtätern oft verminderte Schuldfähigkeit geltend gemacht, da der unkontrollierte Zwang die Zurechnungsfähigkeit des Täters einschränkt.
Schorsch, Eberhard: Perversion als Straftat: Dynamik und Psychotherapie. Stuttgart: Enke 1996
Heim, Nikolaus: Operation Triebtäter: Kastration als ultima ratio
Gespräche mit kastrierten Sexualtätern. Dr. Kovac 1998
Schorsch, Eberhard; Becker, Nikolaus: Angst, Lust, Zerstörung : Sadismus als soziales und kriminelles Handeln (Neuausg, Gießen: Psychosozial-Verl. 2000
Frank J. Robertz, Alexandra Thomas (Hrsg.): Serienmord. Kriminologische und kulturwissenschaftliche Skizzierung eines ungeheuerlichen Phänomens. München: belleville 2004
Siehe auch: Sexualtrieb, SexualitätLiteratur