Treu und Glauben
Treu und Glauben, § 242 BGB ist ein Begriff der Rechtswissenschaft.Nach "Treu und Glauben" bezeichnet man das Verhalten eines redlich und anständig denkenden und handelnden Menschen. Auf den Grundsatz von Treu und Glauben wird in der Rechtsordnung häufig Bezug genommen. Im Schuldrecht ist der Schuldner verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern. Rechtshinweis