Trennungsprinzip
Das Trennungsprinzip ist ein Begriff der Rechtswissenschaft und seine starke Betonung ist eine Eigenheit des deutschen Rechts. Das Trennungsprinzip besagt, dass Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft voneinander zu trennen sind. Dies bedeutet, dass z.B. Kaufvertrag und Übereignung zwei verschiedene Dinge sind. Das Trennungsprinzip ist die Grundlage des Abstraktionsprinzips.Rechtshinweis