Trennung von Kirche und Staat
Die Trennung von Kirche und Staat bezeichnet die Trennung staatlicher und kirchlicher Organisationen per Gesetz. Sie wurde in Deutschland 1919 eingeführt, ist jedoch eine hinkende Trennung oder eine harmonische Trennung. Rechtliche Grundlage ist Artikel 140 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit den Artikel 136-139 Weimarer Reichsverfassung (WV).In Deutschland ist das Verhältns von Kirche und Staat partnerschaftlich. Hierzu gibt es Konkordien und Staatskirchenverträge. Der Staat zieht die Kirchensteuern als Mitgliedsbeiträge im Auftrag der Kirchen gegen Kostenersatz ein, in vielen Gerichtssaal hängen Kreuze, christliche Feiertage sind auf Grund der Verfassung geschützt, christliche Kindergärten werden vom Staat im Rahmen der Grundversorgung gefördert und so weiter. Gottesdienste an staatlichen Feiertagen wie dem Tag der deutschen Einheit sind denkbar.
In Deutschland ist die positive und negative Religionsfreiheit gewährt ; religiöse Symbole im öffentlichen Raum sind zulässig.
Frankreich und die Türkei sind laizistische Staaten, in denen etwa religiöse Symbole im öffentlichen Raum nicht zulässig sind. In der Türkei muss man jedoch eher von einer "Unterordnung der Religion unter den Staat" als von einer Trennung sprechen.
In den USA ist die Trennung von Staat und Kirche im ersten Verfassungszusatz (First Amendment) festgeschrieben.
siehe auch: Geschichte Frankreichs, Säkularisierung, Säkularismus, Säkularisation, Laizismus, Freikirche, Baptisten, Volkskirche