Transparenz- und Publizitätsgesetz
Das deutsche Unternehmensrecht, besonders das Aktiengesetz und das Bilanzrecht, war seit geraumer Zeit der Kritik ausgesetzt, dass die unternehmerischen Entscheidungen zu undurchschaubar seien, so dass einerseits die Attraktivität Deutschlands als Ziel ausländischer Investitionen und Unternehmensbeteiligungen leide und andererseits die politisch gewollte Beteiligung breiterer Bevölkerungskreise am Produktivvermögen nicht vorankomme. Das am 26. Juli 2002 in Kraft getretene Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität (Transparenz- und Publizitätsgesetz TransPuG) soll nach dem Willen des Gesetzgebers einen weiteren Schritt in Richtung auf ein modernes, europakompatibles Unternehmensrecht darstellen. Ziel des Gesetzes ist es - nach einer Vielzahl spektakulärer Pannen auf der Ebene der Unternehmensführung - die Unternehmensführung und -überwachung transparenter zu machen. Das Transparenz- und Publizitätsgesetz ändert zu diesem Zweck Regelungen des Aktiengesetzes und erweitert die Publizitätspflichten nach dem Handelsgesetzbuch (HGB).Fundstelle des Gesetzes: Bundesgesetzblatt Teil I 2002 Nr. 50 Seite 2681 (siehe Weblink)