Tochterfirma
Eine Tochterfirma ist eine Firma deren Kapital mehrheitlich einer anderen Firma, der Mutterfirma, gehört. Handelt es sich bei der Tochterfirma um eine Aktiengesellschaft, hält die Mutter die Aktienmehrheit. Bei einer Tochter-GmbH hält die Muttergesellschaft entsprechend die Mehrheit des Grundkapitals. Im Gegensatz zu einem Joint-Venture wird eine Tochterfirma von einer Firma, der Mutter, gesteuert. Sind 100% des Kapitals im Besitz der Muttergesellschaft spricht man oft von einer hundertprozentigen Tochter.Meist wird eine Tochtergesellschaft gegründet, wenn ein Unternehmen glaubt, daß eine Sparte nicht (mehr) zum eigentlichen "Kerngeschäft" gehört. Durch die Ausgründung hält die Muttergesellschaft die Kontrolle weiterhin in der Hand, wirtschaftliche Probleme der Tochter schlagen aber nicht mit voller Härte auf die Mutter zurück. Auch werden die wirtschaftlichen Transaktionen zwischen der Tochter und der Mutter für alle Beteiligten deutlicher erkennbar. Oft hält sich die Muttergesellschaft auch die Option offen, die Mehrheit an der Tochter zu verkaufen, zum Beispiel um eventuell bestehende wirtschafliche Risikien streuen.
Vor einigen Jahren haben beispielsweise viele Großkonzerne in Deutschland ihre IT-Abteilungen in eigenständige Töchter ausgegliedert. Ein prominentes Beispiel ist die Gründung von Infineon durch Siemens. Hierbei sollten die stark schwankenden Umsätze und Gewinne im Halbleitermarkt vom Konzernergebnis der Mutter Siemens entkoppelt werden.
Ist der Mehrheitseigner einer Firma selbst keine Firma spricht man nicht von einer Tochterfirma. So ist die Deutsche Post AG keine Tochterfirma der Bundesrepublik Deutschland.