Tobin-Steuer
Die Tobin-Steuer ist eine Steuer auf internationale Devisengeschäfte, genauer die Besteuerung kurzfristiger Spekulationen mit ausländischen Währungen, welche 1978 von James Tobin (1918-2002), Nobelpreisträger für Wirtschaft, vorgeschlagen wurde. Auf diese Weise sollte es ermöglicht werden, Finanzspekulationen einzudämmen, die vor allem kleineren Wirtschaftssystemen Probleme bereiten. Der von Tobin erdachte Steuersatz dafür liegt extrem niedrig, um die 0,05% - 1,00%, besteuert würden alle grenzüberschreitenden Geldtransfers mit dieser einheitlichen Steuerlast. Die dadurch entstehenden Einnahmen sollten durch die Weltbank weitergeleitet werden. Die Einnahmen sollen der Allgemeinheit zu Gute kommen und der zu hohen Besteuerung geringer Einkommen entgegenwirken. Sehr populär ist auch die Idee, die Einkünfte aus der Tobinsteuer zur Erhöhung der Entwicklungshilfe zu verwenden.
Einer Einführung steht zum Teil das Bankgeheimnis entgegen. Das größte Problem der Tobin-Steuer liegt in der Unmöglichkeit der weltweiten Umsetzbarkeit und der daraus resultierenden Abwanderung von Kapital in steuerfreie Gebiete (Steuerparadiese).
Die frühere Forderung Tobins nach einer Umverteilung von Kapital, mit Hilfe der Besteuerung des Devisenhandels wurde von den Globalisierungskritikern, speziell von ATTAC aufgegriffen.
Tobin selbst hat sich in den letzten Jahren seines Lebens von der Tobin-Steuer distanziert, unter anderem weil er seinen Namen von den globalisierungskritischen Bewegungen vereinnahmt sah und weil die Diskussion in wesentlichen Punkten und Zielsetzungen von seinem ursprünglichen Konzept abweicht, das die Steuerung von Devisenströmen im Blick hat und nicht die Finanzierung von Entwicklungshilfe.
Sowohl die Parlamente von Frankreich als auch Belgien haben die Einführung der Tobin-Steuer beschlossen, allerdings nur, wenn alle EU-Mitgliedsländer diese einführen.