Tierärztekammer
Die Tierärztekammern oder Landestierärztekammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie ordnen die Belange der Tierärzte im freien (niedergelassenen) Beruf und ihre Ausbildungsfragen.In Deutschland führt jedes Bundesland eine eigene Tierärztekammer. Einzige Ausnahme hiervon ist Nordrheinwestfalen: Hier bestehen die Kammer aus der TÄK Westfalen-Lippe und TÄK Nordrhein.
Hauptaufgaben der Tierärztekammern sind:
- Erstellung der Berufsordnung
- Überwachung der Tierärzte in Bezug auf Standesrecht
- Schlichtung von Steitigkeiten zwischen Tierärzten und Tierbesitzern
- Überwachung der Ausbildung zur Tierarzthelferin
- Anerkennung von Fachtierarztbezeichnungen, Schwerpunkten und Zusatzbezeichnungen bei Tierärzten
- Überwachung der Einhaltung der tierärztlichen Gebührenordnung
- Begehung und Zulassung von Tierärztliche Kliniken.