Testierfreiheit
Testierfreiheit ist die vom Erbrecht im objektiven Sinn eingeräumte Möglichkeit, in den Grenzen des Pflichtteilsrechts frei von Todes wegen über das eigene Vermögen zu verfügen.Die Testierfreiheit ist ein Ausfluss der Privatautonomie und ist grundrechtlich in Art. 14 GG abgesichert..
Rechtshinweis