Tagesgruppe
Die Tagesgruppe (§32 KJHG) gehört zu den Hilfen zur Erziehung (§27 KJHG). Konzeptionell ist sie zwischen Sozialer Gruppenarbeit und Heimerziehung (aus der sie hervorgegangen ist) angesiedelt. Sie wird als teilstationäre Hilfe bezeichnet. Die Tagesgruppe ist in der Regel dann die geeignetste Hilfemaßnahme, wenn der erzieherische Bedarf mit ambulanten Maßnahmen (z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe) nicht mehr abgedeckt werden kann, und mit ihrer Installation eine Heimunterbringung vermieden wird.Kinder und [[Jugendliche], die in einer Tagesgruppe betreut werden wohnen weiterhin bei ihren Eltern. Sie besuchen ihre normalen Schulen und verbringen auch ihre Wochenenden in der Familie. Die pädagogische Betreuungszeit beginnt mit Schulschluss und endet am Abend (oft 18.00 Uhr). Um diese Anforderungen zu erfüllen, sollen Tagesgruppen wohnfeldbezogen sein und von den Kindern gut erreichbar. Die Gruppen sind in der Regel gemischtgeschlechtlich und in ihrer Altersstruktur heterogen. Die größte Altersgruppe, die in Tagesgruppen betreut werden, ist die der 9-12 Jährigen. Die Gruppengrößen liegen bei 6-12 Kindern. Soziales Lernen in der Gruppe, Überwindung von oft stark deliquenten Verhaltensproblemen und/oder familiären Missständen sowie die schulische Förderung stehen im Vordergrund dieser Jugendhilfemaßnahme. Dabei spielt die intensive familientherapeutische Elternarbeit von Anfang an eine größer Rolle.
In der Praxis sind verschiedene Konzeptionen anzutreffen, die mehr oder weniger stark von diesem Grundtypus abweichen. So zum Beispiel ist es im ländlichen Raum oft nicht möglich wohnfeldbezogen zuarbeiten. Hier wird zum Teil mit Fahrdiensten gearbeitet. Auch existieren Tagesgruppen, die in Kooperation mit einer Schule eine Ganztagsbetreuung anbieten - vor allem für Schulverweigerer.
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