Tabaksteuer
Tabaksteuer wird in vielen Ländern auf Tabakwaren aller Art erhoben (in Deutschland seit 1993 nicht mehr auf Schnupf- und Kautabak). Sie ist eine indirekte Steuer - vergleichbar der Mehrwertsteuer - und eine Verbrauchsteuer wie z.B. die Mineralölsteuer.Die Tabaksteuer soll, wie z.B. die Ökosteuer auch, eine Senkung des Konsums bewirken (so genannte Lenkungssteuer). Dieses Konzept ist nicht unumstritten, weil der Gesetzgeber dabei zwei widersprüchliche Ziele zugleich vertritt: Einerseits hat er Interesse an möglichst hohen Steuereinnahmen zur Deckung des Staatshaushalts, andererseits verursacht eine wirkungsvolle Lenkungssteuer eine Verringerung des Steueraufkommens.
In den letzten Jahren wurde die Tabaksteuer in verschiedenen Staaten deutlich angehoben, unter anderem in Deutschland und Österreich. Mit Einnahmen von rund 14 Mrd. Euro im Jahr 2003 (1970 waren es 6,5 Mrd. Euro) ist die Tabaksteuer nach der Mineralölsteuer die ertragreichste besondere Verbrauchsteuer. Mit ca. 13,3 Mrd. Euro stellt die Fertigzigarette den Hauptanteil. Die von der Zollverwaltung eingenommene Tabaksteuer fließt ausschließlich dem Bundeshaushalt zu.
Produkt | spezifischer Anteil
(Cent je Stück/Euro je kg) | Wertanteil
(Prozent des Kleinverkaufspreises) |
Zigaretten | 6,17 Cent/Stück | 24,23 % |
Zigarren/Zigarillos | 1,3 Cent/Stück | 1 % |
Rauchtabak als Feinschnitt | 21,40 Euro/kg | 18,32 % |
Rauchtabak als Pfeifentabak | 10,70 Euro/kg | 13,5 % |