Täter-Opfer-Ausgleich
Table of contents |
2 Sinn und Zweck 3 Das Verfahren |
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein klassisches Instrument des Strafrechts und wurde bereits seit dem 19. Jahrhundert von sogenannten Schiedsmännern und -frauen bei den Fällen ausgeübt, für die sie zuständig sind.
Seit 1998 ist durch eine Neufassung des § 380 Strafprozessordnung (StPO) - diese Vorschrift benennt Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung u.a. Delikte - eine Anklage durch die Staatsanwaltschaft erst zulässig, wenn der Beschuldigte den Versuch einer Wiedergutmachung versucht hat.
Auf diese Art und Weise soll versucht werden, Täter und Opfer, die dazu bereit sind, an einen Tisch zu bringen und ihnen unter Aufsicht eines neutralen Vermittlers die Möglichkeit zu geben, Art, Form und Umfang einer Wiedergutmachung seinen verursachten materiellen und immateriellen Schadens zu vereinbaren.
Dies bringt sowohl Vorteile für das Opfer aber auch für den Täter:
Die Staatsanwaltschaft wird zunächst das Ermittlungsverfahren gegen die beschuldigte Person vorläufig einstellen und diese an eine geeignete Schiedsstelle verweisen. Der Täter wird in der Regel ein Interesse an einem Gelingen des Täter-Opfer-Ausgleichs haben, denn im bei gutem Gelingen und in minderschweren Fällen, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Täter endgültig einstellen.
RechtshinweisGeschichtlicher Hintergrund
Sinn und Zweck
Vorteile für das Opfer
Vorteile für den Täter
Das Verfahren