Sturzhelm
Beim Sturzhelm bzw. Schutzhelm für Motorräder unterscheidet man
- Vollvisier, auch Integralhelm genannt mit den Versionen Klapphelm und Crosshelm sowie
- Jet-Helm, die dem Pilotenhelm nachempfunden sind.
Vorschriften für die Bundesrepublik Deutschland
Schutzhelmpflicht für Motorradfahrer besteht in der Bundesrepublik Deutschland bereits seit 1976 (nach DIN 4848). 1980 wurde ein Verwarnungsgeld bei Fahrten ohne Schutzhelm (für Fahrer und Sozius) eingeführt. Ab dem 1. Januar 1990 wurden nur noch Schutzhelme nach der ECE-Norm 22 zugelassen. Durch zwei Ausnahmeverordnungen wurde diese Vorschrift aufgehoben, so dass "alte" Helme (z.B. Cromwell), die nicht nach ECE geprüft sind, weiterhin in der Bundesrepublik zulässig sind. Versicherungstechnische Schwierigkeiten bei der Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen werden von den Ausnahmeverordnungen nicht berührt (Stichwort Fahrlässigkeit).