Studienplatzklage
Studienplatzklage bedeutet umgangssprachlich, dass ein von der Universität abgelehnter Studienplatzbewerber einen Anspruch auf Immatrikulation außergerichtlich und gerichtlich geltend macht. Die Studienplatzklage im eigentlichen Sinne ist der Antrag auf einstweilige Anordnung sowie evtl. die Klage in der Hauptsache vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Studienplatzklagen werden in Deutschland in der Regel auf die Behauptung gestützt, es gebe tatsächlich mehr Studienplätze an der Universität als dies in der offiziellen Kapazitätszahl zum Ausdruck komme.Weitere Informationen: Studienplatzklage
Rechtshinweis