Stromsteuer
Die
Stromsteuer wurde in Deutschland zum
1. April 1999 eingeführt. Die neue rot-grüne Regierung hatte sich nach der Wahl zum Ziel gesetzt, eine ökologische Steuerreform umzusetzen. Hierzu gehörte auch die sog.
Ökosteuer. Die Stromsteuer ist neben der Erhöhung der
Mineralölsteuer Bestandteil der
Ökosteuer. Besteuert wird der vom sog. Versorger an Letztverbraucher geleistete elektrische Strom. Steuerbefreiungen sind für Stromerzeugungsanlagen, Contracting-Anlagen und Strom aus erneuerbaren Energien vorgesehen. Unternehmen des produzierenden Gewerbes erhalten eine Steuerbegünstigung.