Streitbare Demokratie
Das politische System der BRD wird auch als streitbare Demokratie oder wehrhafte Demokratie bezeichnet. Dadurch soll die freiheitlich demokratische Grundordnung (FDGO) geschützt werden.Es wird auf den schlechten Erfahrungen aufgebaut, die zum Sturz der Weimarer Republik geführt haben. In der Weimarer Republik war die Demokratie allein dem Willen der Mehrheit unterworfen, und nicht an Werte gebunden. Durch geschickte Manipulation der Massen konnte praktisch jedes politische Ziel durchgesetzt werden, solange dabei die Mehrheit nicht umgangen wurde.
Um eine Wiederholung der Geschichte zu verhindern sind durch das Grundgesetz folgende Mittel gegeben:
- Ein Parteienverbot (Art. 21/2) kann nur vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden (Parteienprivileg), wenn einer Partei nachgewiesen werden kann, dass es ihr Ziel ist die FDGO zu beseitigen oder zu beeinträchtigen.
- Vereinigungsverbot (Art. 9/2)
- Ein Entzug bestimmter Grundrechte (Art. 18) kann vollzogen werden, wenn diese Grundrechte im Kampf gegen die FDGO missbraucht werden.
- Pressefreiheit
- Versammlungsfreiheit
- Lehrfreiheit
- Vereinigungsfreiheit
- Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis
- Recht auf Eigentum
- Asylrecht
- Bestimmte Artikel des Grundgesetzes sind unveränderbar (Art. 79/3). Dies wird auch als fester Kern des GG bezeichnet.
- der Artikel 79 selbst
- Artikel 1
- Artikel 20
- Artikel über die Gliederung des Bundes in Länder
- Artikel über die Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung