Strahl
Ein Strahl (auch: Halbgerade) ist definiert durch einen Punkt und einen Richtungsvektor.Jede Gerade g entspricht einer Menge von Punkten und ist an einem beliebigen Punkt P auf der Geraden in zwei Teilmengen und zerlegbar. Diese Teilmengen sind die durch P und g definierten Strahlen.
Im Gegensatz zu einer von einem ihrer Punkte P in beide Richtungen unendlichen Gerade hat ein Strahl einen Anfang und ist nur in eine Richtung unendlich lang.
Daraus ergeben sich mehrere Folgerungen:
- Jeder Punkt auf der Geraden ungleich von P gehört zu genau einer der beiden Teilmengen oder .
- Ist ein Punkt und ein Punkt , so liegt P zwischen und .
- Keine der beiden Teilmengen kann eine leere Menge sein.