Strafprozessrecht
Das Strafprozessrecht ist die breite Regelung des Strafverfahrens. Das Strafprozessrecht ist von seiner Natur her öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Es wird auch als formelles Strafrecht bezeichnet.Das Strafprozessrecht setzt bereits mit der Ermittlung der Straftat ein. Es begrenzt die Eingriffsmöglichkeiten des Staates auf Grundlage des Rechtsstaatsprinzips und der übrigen Grundrechte. Insbesondere die Standardmaßnahmen des Ermittlungsverfahrens wie Durchsuchung, Sicherstellung, Freiheitsentziehungen und körperliche Untersuchungen werden begrenzt. Daher ist das Strafprozessrecht grundsätzlich "geronnenes" Verfassungsrecht.
Die überragende Bedeutung des Strafprozessrechts wird auch durch die Europäische Menschenrechtskonvention im fair-trial-Grundsatz nach Art. 6 EMRK getragen.
Das deutsche Strafprozessrecht ist in mehrere Gesetze zerstreut. Wichtigstes Gesetz ist dabei die Strafprozessordnung. Daneben ist auch das Gerichtsverfassungsgesetz (Zuständigkeit des Gerichtes) von Bedeutung. Teilweise sind formellrechtliche Regelungen im Strafgesetzbuch zu finden. Für Jugendliche (und gegebenenfalls für Heranwachsende) ist das Jugendgerichtsgesetz vor der Strafprozessordnung anzuwenden.
Zur Vereinfachung des Strafverfahrens hat das Bundesjustizministerium im Zusammenwirken mit den Länderjustizministerien die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) und die Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) erlassen.
Rechtshinweis