Straßenverkehrsgesetz
Der Vorläufer des deutschen Straßenverkehrsgesetzes war das „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ vom 3. Mai 1909 mit dem der Reichsgesetzgeber die generelle Gesetzgebungskompetenz im Verkehrsrecht an sich zog. Inhalt war vorrangig die Regelung der Haftung bei Verkehrsunfällen mit Kraftfahrzeugen, die mit Zunahme der Motorisierung immer dringlicher wurde. Das Gesetz enthielt aber auch schon einzelne Verhaltensvorschriften im Straßenverkehr.In der Nachfolge trat am 23.1.1953 das Straßenverkehrsgesetz (StVG) der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Inzwischen wurden einige Vorschriften des Gesetzes zur Berücksichtigung der aktuellen Rechtsentwicklung geändert. Insgesamt gab es bis heute etwa drei Dutzend Änderungen (das ist im Bereich des Verkehrsrechtes vergleichsweise wenig!). Interessant ist dabei, dass die Haftungsregelungen weitgehend unverändert blieben und, abgesehen von mehrfachen Anpassungen der Haftungsobergrenzen, auch heute noch in vielen Teilen den Regelungen von 1909 entsprechen. Dies spricht sicher für den Weitblick des Reichsgesetzgebers.
Basisdaten | |
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Kurztitel: | Straßenverkehrsgesetz |
Voller Titel: | ders. |
Typ: | Bundesgesetz |
Rechtsmaterie: | Verkehrsrecht |
Gültigkeitsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Abkürzung: | StVG |
FNA: | 9231-1 |
Verkündungstag: | 3. Mai 1909 (RGBl. 1909, S. 437) |
Aktuelle Fassung: | 14. Januar 2004 (BGBl. I 2004, S. 74) |
Das StVG in der heutigen Fassung gliedert sich wie folgt:
Teil I (Verkehrsvorschriften)
Hier sind die grundlegenden Verkehrsvorschriften zur Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern enthalten (näher ausgeführt in der Straßenverkehrszulassungsordnung) sowie zur Zulassung von Personen zum Straßenverkehr als Basis des Fahrerlaubnisrechtes (detailliert ausgeführt in der Fahrerlaubnis-Verordnung). Eine wichtige Vorschrift ist § 6 StVG. Er enthält die Ermächtigung, weitere Verordnungen zur Regelung des Straßenverkehrs zu erlassen („Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wird ermächtigt, Rechtsverordnungen . . . zu erlassen über . . .“). Beispiele für Verordnungen aufgrund dieser Vorschrift sind die Straßenverkehrsordnung, die Fahrerlaubnis-Verordnung und die Straßenverkehrszulassungsordnung.
Teil II (Haftpflicht)
regelt die Haftpflicht für Personen- und Sachschäden bei einem Verkehrsunfall
Teil III (Straf- und Bußgeldvorschriften)
enthält Straf- und Bußgeldvorschriften, zum Beispiel für das Fahren ohne Fahrerlaubnis, den Kennzeichenmissbrauch oder die vielleicht bekannteste, den 0,5-Promille-Grenzwert.
Teil IV (Verkehrszentralregister)
umfasst die Vorschriften für das Verkehrszentralregister (Eintragung, Verwaltung und Löschung der „Flensburg-Punkte“)
Teil V (Fahrzeugregister)
befasst sich mit dem Fahrzeugregister, das Daten der Fahrzeuge und Fahrzeughalter aller in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge vorhält
Teil VI (Fahrerlaubnisregister)
regelt das Fahrerlaubnisregister, das Daten aller in der Bundesrepublik Deutschland ausgegebenen Führerscheine verwaltet und ob diese noch gültig bzw. entzogen sind
Teil VII
enthält gemeinsame Vorschriften und Übergangsregelungen.
Rechtshinweis