Stichwahl
Eine Stichwahl ist eine Form der Wahl, wenn nach der Wahlordnung oder Wahlvereinbarung eine absolute Mehrheit notwendig ist um eine Wahl zu gewinnen. Sie wird immer als zweiter Wahlgang durchgeführt, wenn beim ersten Wahlgang mehr als zwei Kandidaten antreten und keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht.Bei politischen Wahlen sind meist zwei bis drei Wochen Zwischenraum, um den beiden Kandidaten die Möglichkeit zu neuerlicher Wahlwerbung zu geben.
Auch bei Vereinen können solche Wahlen im Vereinsstatut verankert sein, wobei hier meist nur kurze Zeit zwischen den beiden Wahlgängen vorgesehen ist.
Bei Wahlen mit notwendiger einfacher Mehrheit ist nie eine Stichwahl notwendig.