Steuer (Begriffsklärung)
Der Ausdruck Steuer bezeichnet
- eine öffentliche Abgabe, der natürliche und juristische Personen durch die Zwangsgewalt des Staates unterworfen sind. Siehe Steuer.
- eine Vorrichtung zum Steuern eines Fahrzeugs (z.B.: Steuerruder, Instrument zum Navigieren von Schiffen, Lenkrad), siehe Lenkung und Steuerung (als Überbegriff).
Diese Seite dient der Unterscheidung gleich geschriebener Wörter, da „Steuer_(Begriffsklärung)“ mehrere Bedeutungen hat. Bitte beschränken Sie diese Begriffsklärung auf eine stichwortartige Definition und verlinken Sie pro Bedeutung nur einen Artikel mit einem eindeutigen Namen. Falls Sie von einem anderen Wikipedia-Artikel hierhin gelangt sind, gehen Sie bitte dorthin zurück und ändern Sie den Verweis, dem Sie gefolgt sind, auf den korrekten Artikel aus der obigen Liste.