Stellvertreter
Ein Stellvertreter ist ein Vertreter im einem Amt, eine durch einen Amtsinhaber oder dessen Vorgesetze befugte Person zur Ausübung eines Amts während der Abwesenheit oder Verhinderung des hauptamtlichen Amtsinhabers.Entsprechendes gilt auch für Leitungspositionen außerhalb von Ämtern und für Personen mit bestimmten Aufgaben oder Befugnissen, die vertreten werden.
siehe: Vikar, Vicarius Christi, Der Stellvertreter