Steiner-Wienand-Affäre
27. April 1972: Im Bundestag, damals noch in Bonn, findet ein Misstrauensvotum gegen den damaligen Kanzler Willy Brandt auf Antrag der CDU/CSU Fraktion statt. Der damalige Kanzler Willy Brandt darf weiterregieren, weil der Kanzlerkandidat der CDU/CSU Fraktion, Rainer Barzel, zwei Stimmen zu wenig erhält.Welche Abgeordneten nicht für ihn gestimmt haben bleibt ungeklärt. Im Juni 1973 gibt dann Julius Steiner auf einer Pressekonferenz zu, bei der Abstimmung mit Enthaltung gestimmt zu haben. Er habe dafür vom Geschäftsführer der SPD Bundestagfraktion Karl Wienand 50.000 DM (25.000€) bekommen. Damit löste er die Steiner-Wienand-Affäre aus, da Karl Wienand diese Vorwürfe von sich wies.
Zur Klärung richtete der Bundestag am 15. Juni 1973 den "Steiner/Wienand- Untersuchungsausschuß" ein. Weil dieser auch nach 40 öffentlichen Sitzungen weder die eine noch die andere Behauptung bestätigen konnte, wurde er am 27. März 1974 ergebnislos aufgelöst.
Die Affäre brachte der SPD monatelange negative Schlagzeilen. Welcher Abgeordneter sich außer Steiner am 27. April 1972 noch der Stimme enthalten hat, ist bis heute nicht geklärt.