Statut
Ein Statut (von lat.: statutum Festsetzung) ist meist eine Satzung mit rechtsverbindlichem Charakter, kann aber auch eine Rechtsverordnung der staatlichen Exekutive bezeichnen. Oft wird der Begriff in der Mehrzahl benutzt, Statuten, und hat dann dieselbe Bedeutung.siehe: Statutarstadt
In der Terminologie des Internationalen Privatrechts ist ein Statut die Rechtsordnung, die nach den Normen des jeweils anzuwendenden Kollisionsrechts anzuwendenden ist (z.B. Personalstatut, Vertragsstatut, Formstatut).