Statusdeutscher
Statusdeutscher ist derjenige Deutsche, der Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist, jedoch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.Das bedeutet nach Artikel 116, dass er "als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat."
Rechtshinweis