Standesherrlichkeit
Standesherrlich waren die nach der deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815 durch Ebenbürtigkeit gekennzeichnete Herrscherhäuser der mit dem Reichsdeputationshauptschluss (1803) mediatisierten Länder des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.siehe auch: Genealogisches Handbuch des Adels