Stand der Technik
Der juristische Begriff Stand der Technik findet sich in vielen Vorschriften und Verträgen und wird durch die Regelungen zur Rechtsförmlichkeit präzise definiert.Man versteht darunter technische Möglichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt, basierend auf gesicherten Erkenntnissen von Wissenschaft und Technik. Der Stand der Technik beinhaltet auch, dass er wirtschaftlich durchführbar ist. Dies heißt nicht, dass jedes Unternehmen sich den Stand der Technik leisten kann, aber die Mehrheit in dem betreffenden industriellen Sektor.
Vom Stand der Technik unterscheidet sich der Begriff der allgemein anerkannten Regeln der Technik, er stellt tendenziell eine geringere Stufe der technischen Entwicklung dar, die Techniken müssen sich bereits in der Praxis bewährt haben. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik bilden damit ein niedrigeres Anforderungsniveau, als der Stand der Technik.
Die höchste Stufe der Leistungsskala ist mit dem Stand der Wissenschaft und Technik erreicht. Damit werden technische Spitzenleistungen umschrieben, die wissenschaftlich gesichert sind. Ein anderer Begriff dafür ist die beste erhältliche Technik (Best available technic), sie muss nicht erprobt oder wirtschaftlich tragbar sein.
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Literatur
Weblinks
Siehe auch
Technik, Technikphilosophie
Rechtshinweis