Stadtstaat
Ein Stadtstaat ist eine Stadt, die ein eigenes Staatswesen mit eigener Verfassung darstellt.Historische Stadtstaaten stehen am Anfang der Zivilisation in Mesopotamien.
Zum klassischen Begriff für den antiken Stadtstaat wurde die griechische Polis.
Gegenwart
In der Bundesrepublik Deutschland bestehen drei Stadtstaaten, die als Städte gleichzeitig den Status eines Landes haben: Berlin, Bremen und Hamburg, wobei Bremen genauer gesagt aus 2 Städten besteht, nämlich Bremen und Bremerhaven. Die Stadtstaaten sind damit auch als Länder im Bundesrat vertreten und nehmen am Finanzausgleich des Bundes und der Länder teil, wo sie das so genannte "Stadtstaatenprivileg" genießen, da Stadtstaaten höhere Ausgaben pro Einwohner haben als die Flächenstaaten.
Für die drei Stadtstaaten wurde in der Vergangenheit immer wieder die Möglichkeit einer Fusion mit angrenzenden Bundesländern diskutiert. Für Berlin und Brandenburg wird diese erneut diskutiert, obwohl ein Fusionsvertrag beim Volksentscheid 1996 in Brandenburg nicht einmal die Mindestzustimmung von 25% der Wahlberechtigten erreichte (und von über 60% der Abstimmenden abgelehnt wurde).
Souveräne Stadtstaaten: Singapur, Monaco, Staat der Vatikanstadt
Siehe auch: Staat, Enklave, Exklave