Stadtpräsident
Stadtpräsident wird in einigen Bundesländern Deutschlands - insbesondere in Schleswig-Holstein - der Vorsitzende des Gemeinderats bzw. Stadtrats einer Stadt genannt. Er wird vom Rat aus seiner Mitte gewählt. In einigen Bundesländern heißt er nach der jeweiligen Gemeindeordnung auch Stadtverordnetenvorsteher oder Stadtvertretervorsteher.
Der Stadtpräsident
Aufgaben des Stadtpräsidenten
Für die Verwaltungsaufgaben in der Stadt gibt es neben dem Stadtpräsidenten noch einen Oberbürgermeister oder Bürgermeister als "Chef" des Rathauses. Damit gibt es in solchen Städten 2 Personen an der Spitze der Stadt. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass es wiederum in anderen Bundesländern, bei denen 2 Personen an der Spitze der Stadt stehen, andere Bezeichnungen geben kann, bzw. die oben erwähnten Begriffe "vertauscht" sind. So war der Oberbürgermeister in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen seit 1946 Vorsitzender des Gemeinderats (also dem Stadtpräsident vergleichbar), während es für den Chef der Verwaltung den Begriff Oberstadtdirektor bzw. Stadtdirektor gab. Inzwischen wurde in diesen beiden Bundesländern die zweigleisige Verwaltungsspitze abgeschafft. Sie gibt es teilweise jedoch noch für eine Übergangszeit.
In den meisten Bundesländern hingegen übt der vom Volk gewählte Oberbürgermeister beide Funktionen aus (Vorsitzender des Rates und Chef der Verwaltung).
In der Schweiz ist "Stadtpräsident" in einigen Städten, z.B. in Zürich, die offizielle Bezeichnung für das Stadtoberhaupt (Oberbürgermeister).