Stadtbezirk
Ein Stadtbezirk ist eine Verwaltungseinheit in einer größeren Stadt. Meist gibt es Stadtbezirke nur in Großstädten mit mehr als 150.000 Einwohnern, um sie bürgernah verwalten zu können. Gelegentlich heißen die Stadtbezirke auch nur "Bezirk" (z.B. in Berlin), wenngleich dieser Begriff mehrere Bedeutungen haben kann, oder Gemeindebezirk in Wien.Ob eine Stadt Stadtbezirke bilden kann, ist zunächst von der jeweiligen Gemeindeordnung des einzelnen Bundeslandes abhängig. Größere Städte sind meist hierzu verpflichtet. Die formelle Einrichtung der Stadtbezirke erfolgt durch Beschluss des Gemeinderats und wird in der Hauptsatzung verankert.
Der Stadtbezirk hat eine eigene Bezirksvertretung, oft "Bezirksbeirat" oder "Bezirksversammlung" genannt, der vom Gemeinderat nach jeder Kommunalwahl neu bestellt wird. In einigen Bundesländern wird das Gremium auch direkt vom Volk gewählt.
Der Stadtbezirk hat ferner einen "Bezirksvorsteher" - auch "Bezirksamtsleiter" - der hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig sein kann und gelegentlich auch die Bezeichnung "Bezirksbürgermeister" trägt. Als Verwaltungsstelle des Stadtbezirks dient ein eigens eingerichtetes "Bezirksamt".
Die Bezeichnungen "Bezirksbeirat", "Bezirksvorsteher", "Bezirksbürgermeister" oder "Bezirksamt" können aber von Bundesland zu Bundesland abweichen.
Große Stadtbezirke werden zur weiteren Unterscheidung gelegentlich in Stadtteile und Stadtviertel unterteilt. Diese Unterteilung dient jedoch lediglich statistischen Zwecken.
In einzelnen Städten werden die Stadtbezirke auch Stadtteile genannt. Demzufolge können die weiteren Untergliederungen auch Stadtbezirke genannt werden (so ist das z.B. in Karlsruhe). Insofern sind die beiden Begriffe Stadtbezirk und Stadtteil austauschbar, was für Außenstehende sehr undurchsichtig ist. Es kommt also auf die jeweilige Regelung in der Hauptsatzung der Stadt an.
Stadtbezirke stellen eine formale Verwaltungseinheit dar, unabhängig von den aus der Historie gewachsenen Strukturen. In Großstädten finden sich häufig ursprünglich eigenständige Strukturen (Städte, Dörfer, Weiler), welche durch Verwaltungsreformen in Stadtbezirken zusammengefasst wurden.
Siehe auch Südstadt