Stabilitäts- und Wachstumsgesetz
Das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (Stabilitäts- und Wachstumsgesetz, StWG) aus dem Jahre 1967 verankerte Ziele und Instrumente einer nachfrageorientierten Wirtschaftspolitik in Deutschland. In seinem ersten Paragraphen bestimmt es gesamtwirtschaftliche Ziele, die öffentliche Haushalte in Deutschland bei ihren Entscheidungen beachten sollen.
- Preisniveaustabilität
- hoher Beschäftigungsstand
- außenwirtschaftliches Gleichgewicht
- angemessenes und stetiges Wirtschaftswachstum
Die Bezeichnung Stabilität im Namen des Gesetzes bezieht sich darauf, dass ein gleichmäßiges Wachstum ohne größere Schwankungen erzielt werden soll. Hierin kommt das in den sechziger Jahren die wirtschaftspolitische Diskussion beherrschende Gedankengut der Globalsteuerung zum Ausdruck, dem zu Folge der Staat in der Lage ist, durch den Einsatz wirtschaftspolitischer Instrumente konjunkturelle Schwankungen auszugleichen. Die systematische Beeinflussung der genannten wirtschaftlichen Zielgrößen sollte die Wirtschaftspolitik in Richtung einer an John Maynard Keynes orientierten Prozesspolitik verlagern.
Als Instrumente zur Reaktion auf konjunkturelle Schwankungen wurden mit dem StWG eingeführt:
In der Konzentrierten Aktion besprachen Regierung, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Bundesbank wirtschaftspolitische Themen und versuchten zu Konsesnlösungen zu kommen. Die konzertierte Aktion scheiterte Ende der siebziger Jahre am Streit über die betriebliche Mitbestimmung.Instrumente des StWG
Außerdem wurde die mittelfristige Finanzplanung eingeführt und der Finanzplanungsrat, in dem Bund, Länder und Gemeinden ihre Ausgabenpläne aufeinander abstimmen.