Staatsrat
In der früheren Deutschen Demokratischen Republik war der Staatsrat das kollektive Gremium das 1960 als Nachfolgeorgan des Amtes des Präsidenten der DDR geschaffen wurde.Der Staatsrat bestand aus dem Staatsratsvorsitzenden, der das Staatsoberhaupt der DDR war, seinen Stellvertretern und den Mitgliedern. Er wurde von der Volkskammer der DDR alle fünf Jahre gewählt.
siehe auch: SED, Ministerrat
In der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen ist ein Staatsrat der höchste Beamte eines Senatsressorts (einer Behörde, die einem Landesministerium vergleichbar ist), mithin ein Mitglied der Verwaltung und gleichzeitig als politischer Beamter Vertreter des Senators im Amt. Er ist mit dem (beamteten) Staatssekretär der übrigen Länder und der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar.
In einigen Regierungen wird der Titel Staatsrat auch für Minister ohne Portefeuille verliehen, die damit Stimmrecht im jeweiligen Kabinett erhalten. So war beispielsweise der Dirigent Wilhelm Furtwängler von 1933 bis 1938 Preußischer Staatsrat ehrenhalber, was ihm später als besondere Nähe zum Nazi-Regime ausgelegt wurde. Auch der Schauspieler und Intendant Gustaf Gründgens war ab 1936 Preußischer Staatsrat. Der Dirigent und Intendant Wolfgang Gönnenwein war von 1988 bis 1992 Staatsrat für Kulturfragen in der baden-württembergischen Landesregierung.
In der Schweiz ist Staatsrat in einigen Kantonen die Bezeichnung für die kantonale Exekutive. Deren Mitglieder werden ebenfalls als Staatsräte bezeichnet.
In Luxemburg ist der Staatsrat ein dem Grossherzog beigegebenes Gremium mit beratender Funktion (Begutachtung sämtlicher Gesetzesentwürfe, Gesetzesvorschläge auf Verfassungsmässigkeit).
In Slowenien ist der Staatsrat die Zweite Kammer des slowenischen Parlaments.