Staatsgemeinschaft
Eine Staatsgemeinschaft besteht aus Einwohnern, Bürgern und Forensen. Einwohnerin oder Einwohner einer Staatsgemeinschaft ist, wer in der Gemeinschaft (Stadt oder Gemeinde) ihren oder seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hat. Bürgerin und Bürger der Gemeinschaft sind die zur Wahl des Rates berechtigten Einwohnerinnen und Einwohner. Forensen sind lediglich auswärtige Grundbesitzer und Gewerbetreibende einer Gemeinschaft.