Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft (StA) die ist Behörde, die für die Strafverfolgung und die Strafvollstreckung zuständig ist.Der Staatsanwaltschaft obliegt die Leitung des Ermittlungsverfahrens, die Erhebung der Anklage beim Strafgericht, die Vertretung der Anklage und nach einem Urteil die Strafvollstreckung.
Sie ist als Organ der Exekutive von den Gerichten unabhängig und den Richtern weder über- noch unterstellt. Die Staatsanwaltschaft ist im Gegensatz zu den Gerichten nicht unabhängig, sondern hierachisch gegliedert. An ihrer Spitze steht ein Leitender Oberstaatsanwalt. Die Leitenden Oberstaatsanwälte der einzelnen Staatsanwaltschaften sind einem Generalstaatsanwalt unterstellt. Die Dienstaufsicht über die Generalstaatsanwälte steht dem jeweiligen Landesjustizministerium zu.
Gemäß § 141 Gerichtsverfassungsgesetz soll an jedem Gericht eine eigene Staatsanwaltschaft bestehen. Tatsächlich sind Staatsanwaltschaften aber fast ausschließlich bei den Landgerichten eingerichtet worden. Sie sind dort für das Landgericht selbst sowie für die Amtsgerichte dieses Landgerichtsbezirks zuständig. Ausnahmen finden sich in Berlin und in Frankfurt am Main, wo besondere Amtsanwaltschaften bei den Amtsgerichten eingerichtet worden sind.
siehe auch: Gewaltenteilung
Rechtshinweis