Städtebund
Ein Städtebund ist ein Verband von zwei oder mehreren Städten auf dem Prinzip der Gleichberechtigung und Selbstregierung der Partner zur gegenseitigen politischen und ökonomischen Stärkung. Städtebünde wurden vorwiegend im 13. Jh. geschaffen. Sie hatten neben militärischen weitgehende juristische Vollmachten und leisteten zur Emanzipation des Bürgertums von der Vorherrschaft des Adels einen entscheidenden Beitrag.Einzelne Städtebünde erlangten zudem ein hohes Maß an Macht und wurden somit zu einem wichtigen wirtschaftlichem sowie politischen Faktor, der vom jeweiligen Herrscher berücksichtigt werden musste. (siehe Artikel "Wirtschaftliche Faktoren vom Mittelalter bis zur europäischen Neuzeit")
Wichtige Städtebünde
- 1183 Lombardischer Städtebund
- 1254 - 1257 Rheinischer Städtebund: 70 deutsche Städte zwischen Lübeck, Aachen, Zürich und Regensburg
- Elsässischer Städtebund
- 1246 Sächsischer Städtebund
- 1246 Westfälischer Städtebund
- 1291 Schweizerische Eidgenossenschaft - statt Städte zuerst nur drei Waldstätte oder auch Orte, bzw. Stände, später Kantone
- 1346 Oberlausitzer Sechsstädtebund unter der Führung von Bautzen
- 1356 - 1669 die Hanse (obwohl vermutlich der bekanteste ist die Angemessenheit der Bezeichnung in der Forschung inzwischen umstritten)
- 1376 - Schwäbischer Städtebund - 14 schwäbische Städte unter der Führung von Ulm
- 1488 - Schwäbischer Bund