Spionage
Spionage ist die Auskundschaftung und Erlangung von fremdem geschützten Geheimnissen oder Wissen (in der Regel von Wirtschaftsunternehmen oder Staaten). Die erlangten Informationen werden dann in den eigenen wirtschaftlichen, politischen oder militärischen Machtbereich eingeführt, ohne dass eine eigenständige Erforschung erfolgen müsste. Annähernd sämtliche Nationen bedienen sich der Spionage oder "nachrichtendienstlicher Mittel", um andere Staaten (unabhängig der feindseligen oder freundlichen Einstellung zum eigenen Staat) auszuspionieren. Die übliche Staatenpraxis ist jedoch, den friedensgefährdenden Umgang (durchaus völkerrechtlich anerkannte Rechtswidrigkeit - unfreundlicher Akt -) zu leugnen. Spionage aus wirtschaftlichen Gründen wird als Industriespionage bezeichent. Agententätigkeit für fremde Staaten wird in Deutschland unterschiedlich bewertet: Deutsche, die für eine fremde Macht Spionage betreiben, können wegen Landesverrat nach § 98 StGB bestraft werden, Ausländer wegen geheimdienstlicher Tätigkeit nach § 99 StGB.
Im Kalten Krieg kamen es zu einer erheblichen gegenseitigen Spionage zwischen den USA und ihren Verbündeten sowie der Sowjetunion und der Volksrepublik China und deren Alliierten. Insbesondere die Geheimnisse um den Bau von Nuklearwaffen waren dabei Gegenstand der Spionage.
Die Spione die im Auftrag der DDR in der Bundesrepublik tätig waren bezeichnen sich selbst als Kundschafter. Nachrichtendienstliche Mittel werden von den Staaten nach dem Zusammenbruch des Ostblocks vor allem auf die Bekämpfung der Proliferation, des illegalen Rauschgifthandels und des Terrorismus gerichtet.
Table of contents |
2 Nachrichtendienste 3 Spionagetechnologien 4 Literarische Spione 5 Siehe auch 6 Literatur |
Bekannte Spione
Nachrichtendienste
Spionagetechnologien
Literarische Spione
Siehe auch
Literatur