Spezifisch öffentliches Gut
Spezifisch öffentliche Güter (ökonomische Bedeutung) sind Güter bei denen das Ausschlussprinzip nicht greift und gleichzeit keine Rivalität im Konsum vorliegt. Daher funktioniert der Markt nicht da auch die Maßgaben des unvollkommenen Marktes nicht.Ein typisches Beispiel für ein solches Gut ist die Landesverteidigung.
Siehe auch: