Sparerfreibetrag
Der Sparerfreibetrag ist eine Begünstigung kleinerer Einnahmen aus Kapitalvermögen im Einkommensteuergesetz. Gemäß § 20 Abs. 4 EStG bleiben bei Ledigen 1.370 Euro und bei Verheirateten 2.740 Euro der Einnahmen steuerfrei.Siehe auch: Freistellungsauftrag
Rechtshinweis