Sozialgesetzgebung
Die Sozialgesetzgebung bzw. Sozialgesetze waren ein Versuch des deutschen Reichskanzlers Otto von Bismarck, auf die Erfolge der Sozialisten zu reagieren. Da Bismarck kurz zuvor im Kulturkampf eine Niederlage hinnehmen musste führte er neben den Sozialistengesetzen auch Vorteile für die Arbeiter ein, um den Sozialisten die Grundlage zu entziehen.Im Zuge der Sozialgesetze führte er 1883 die Krankenversicherung für Arbeiter und ab 1884 die Unfallversicherung ein.
Am 24. Mai 1889 verabschiedete der Reichstag des Deutschen Reiches schließlich eine Alters- und Invaliditätsversicherung unter Otto von Bismarck. Am 1. Januar 1891 wurde die Rentenversicherung schließlich (vgl. RGBl. 1889 I S. 97) eingeführt.
Mit der Errichtung dieser Institutionen war Bismarck den anderen großen Staaten um Jahre voraus; sie bilden auch noch heute die Grundlage des deutschen Sozialstaates.