Soziale Gruppenarbeit
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2 2. Hilfe zur Erziehung |
Eine noch relativ junge Methode der Sozialen Arbeit, im Gegensatz zur Einzelfallhilfe. Grundlegendes Prinzip sind die in jeder Gruppe innewohnenden gruppendynamischen Prozesse. Das heißt, es werden nicht einfach mehrere Individuen zu einer Gruppe zusammengefasst, weil dies kostengünstiger ist, sondern weil bestimmte Lernziele (Rücksichtnahme, Kooperationsbereitschaft, Einfühlungsvermögen, ...) besser und nachhaltiger in einer Gruppe gelernt werden können. Des weiteren können Menschen - die sich im normalen Leben immer in irgendwelchen natürlichen Gruppen befinden ? viel über sich lernen, wenn sie sich unter "pädagogischer Aufsicht" in der künstlichen Gruppe bewegen und mit anderen interagieren.
Siehe auch: Soziale Gruppe, Gruppendynamik
Mit Einführung des KJHG's 1990 gehört die Soziale Gruppenarbeit (§29 KJHG) zu den Hilfen zur Erziehung (§27 KJHG). Die Teilnahme an Sozialer Gruppenarbeit soll Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen.
Soziale Gruppenarbeit ist ein Angebot zum sozialen Lernen in Gruppen, das auf der Freiwilligkeit der Inanspruchnahme beruht und neben Jugendlichen auch zunehmend Kinder einbezieht. Sie hat sich aus der Praxis der Jugendhilfe in den 70er und 80er Jahren des 20sten Jahrhunderts aus zwei verschiedenen Richtungen parallel entwickelt.
Daraus folgend sind in der Praxis zwei sehr verschiedene Grundtypen anzutreffen.
1. Sozialpädagogische Gruppenarbeit für in der Regel 6-12 Kinder und Jugendliche im Schulalter. Soziales Lernen in der Gruppe, Überwindung von Verhaltensproblemen und Entwicklungsschwierigkeiten stehen bei den 1-3 mal wöchentlichen zwei- bis dreistündigen Treffen im Vordergrund. Die Gruppenarbeit kann durch Gruppenfahrten und ähnlichen ergänzt werden. Die Gruppengröße beträgt 3 bis 12 Personen, und hängt auch von der Qualität des Hilfebedarfs ab.
Grundsätzlich können zwei verschiedene Ansätze unterschieden werden:
2. Hilfe für junge Volljährige und ältere Jugendliche, in schwierigen Lebenssituation (z.B. exzessiver Drogenkonsum, aber auch Gefängnisaufenthalt, etc.). Die angewendeten Konzepte sind sehr breit gestreut. Nicht immer liegt hierbei eine Freiwilligkeit zugrunde, da diese Jugendhilfe auch von einem Richter nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) als ?Maßregel?, bestimmt werden kann.
Hinweis: Die rechtlichen Ausführungen beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland.
Rechtshinweis1. Methode der sozialen Arbeit
2. Hilfe zur Erziehung
Im Sinne der Hilfen zur Erziehung (§27 Abs. 1 KJHG)
Welches Konzept zum tragen kommt, hängt sowohl den Präferenzen des örtlichen Jugendhilfeträgers ab, als auch vom Quantitativen Bedarf. Gruppendynamisch gesehen bietet die Kursform eine höhere Leistungsfähigkeit. Auf der anderen Seite kann mit einer fortlaufenden Gruppe schneller dem Leistungsanspruch nach gekommen werden.Im Sinne des §27 Abs. 3 KJHG / des JGG