Soziale Gerechtigkeit
Soziale Gerechtigkeit ist das angestrebte Resultat einer gerechten Sozialordnung. Sie hat die Verteilung der Gemeinschaftsgüter, beziehungsweise deren Ausgleich unter den Teilhabern der sozialen Gemeinschaft zum Inhalt, wobei Verteilung und Ausgleich nach den jeweiligen ethischen Wertvorstellungen angemessen erscheinen müssen.
Table of contents |
2 Politische Diskussion 3 Kritische Anmerkungen 4 Literatur 5 Weblinks |
Soziale Gerechtigkeit ist das ideelle Ziel des aus dem Sozialstaatsgedanken des Artikel 20, Absatz 1 des Grundgesetzes
abgeleiteten Bestrebens der Sozialpolitik, dem Bürger eine existenzsichernde Teilhabe an den
materiellen und geistigen Gütern der sozialen Gemeinschaft zu garantieren. Ins besondere wird auch
angestrebt, eine angemessene soziale Sicherheit zur Führung eines selbstbestimmten Lebens in Würde
und Selbstachtung zu gewährleisten.
Für die aus dem Sozialstaatsprinzip hergeleitete Verpflichtung des Staates zu einer gerechten Sozialordnung steht dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zu
(vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Januar 1982, BVerfGE 59,231).
Er wird dabei von einigen als inhaltsleeres Schlagwort betrachtet ("ein diffuser, verstaubter Begriff, der lediglich individuelle Wunschvorstellungen transportiert"). Das erste größere philosophische Werk, welches den Begriff zum Thema macht (nach Aristoteles, der mehrere "Gerechtigkeiten" kennt), spricht im Titel der deutschen Übersetzung von der "Illusion der sozialen Gerechtigkeit" (Friedrich August von Hayek, The Mirage of Social Justice, London 1976).
Andere sehen soziale Gerechtigkeit geradezu als Schlüsselbegriff und Voraussetzung einer demokratischen Gesellschaft an:
Soziale Gerechtigkeit wäre aber auch in folgenden Dimensionen zu beschreiben:
Sozial- und Politikwissenschaftler kritisieren zum Teil heftig die häufig wenig präzise Verwendung des Begriffs. Eine Arbeitsgruppe im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES, siehe externer Link "Soziale Gerechtigkeit und Demokratie") entwickelte schließlich aus vier zeitgenössischen Gerechtigkeitstheorien (F.A. von Hayek, John Rawls, Michael Walzer und Amartya Sen) folgende Prinzipien für soziale Gerechtigkeit:
Das deutsche Sozialstaatsprinzip
Politische Diskussion
Der Begriff Soziale Gerechtigkeit wird in Deutschland seit den 1990er Jahren zunehmend in der politischen Diskussion benutzt.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird 'soziale Gerechtigkeit' meist als Verteilungsgerechtigkeit verstanden mit dem Gewähren von Sozialleistungen an Bürger und mit wirtschaftlicher Umverteilung über die Steuer- und Abgabenpolitik. Dabei erwartet man von der "sozialen" Gerechtigkeit entweder eine Gleichverteilung oder eine Verteilung gemäß den Bedürfnissen.
(weiter ausgeführt in: Otfried Höffe, Gerechtigkeit; siehe Literatur)
Aus diesen allgemeinen Prinzipien werden fünf Dimensionen sozialer Gerechtigkeit abgeleitet:
Dieses Verständnis sozialer Gerechtigkeit ist stark auf die gerechte (hier: gleiche) Verteilung von Zugangschancen gerichtet. Nachträgliche Umverteilungen durch passive sozialstaatliche Maßnahmen seien weniger geeignet, Klassenstrukturennstrukturen zu brechen, Lebenschancen zu erweitern und Armutsfallen zu vermeiden. Trete trotzdem Armut auf, sei sie allerdings durch Ex-post-Umverteilung mit hoher politischer Präferenz zu bekämpfen, da Armut die individuelle Autonomie und Würde des Menschen beschädigt und zu einer Falle für die nachfolgenden Generationen in armen Familien werden kann.
Kritische Anmerkungen
Den staatlichen Eingriffsmöglichkeiten wird durch die unter anderem wegen hoher Rüstungsausgaben wachsende Staatsverschuldung und die Auswirkungen der Globalisierung zunehmend Grenzen gesetzt.
Die erheblichen administrativen Kosten, die mit der Durchsetzung von sozialer Gerechtigkeit verbunden sind und von der Allgemeinheit getragen werden müssen, werden häufig übersehen oder unterschätzt. Nicht selten fallen für jeden Euro, der als Unterstützung gewährt wird, ein oder zwei Euro als Verwaltungskosten an.
Hieraus kann man nicht den Schluss ziehen, soziale Aufwendungen seien kontraproduktiv. Die Ursachen für Fehlallokationen liegen in den komplexen und gewachsenen Strukturen der Sozialsysteme, für die alle gesellschaftlichen Interessengruppen die Verantwortung tragen. Nicht die Höhe der Sozialausgaben ist das Problem, sondern das System ist ineffizient und bürokratisch, jedoch grundsätzlich reformierbar.
Literatur
Weblinks
Siehe auch: Solidarität