Sonntagsfahrverbot
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2 Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw in Deutschland 3 Wochenendfahrverbot für Lkw in Österreich |
Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge (Ölkrise)
Das Sonntagsfahrverbot war ein sonntägliches Fahrverbot in Deutschland für PKW und LKW und wurde am 25. November 1973 als Reaktion auf die Ölkrise eingeführt.
Neben Deutschland beteiligten sich noch fünf weitere europäische Staaten an dem Verbot. Ziel der Aktion war das Einsparen von Öl, das durch eine Reduzierung der Förderung seitens der OPEC knapp geworden war. Das Fahrverbot galt damals für vier Wochen und wurde am 16. Dezember, als eine Entspannung der Ölkrise absehbar war, wieder aufgehoben.
Die Auswirkungen des Verbotes waren eher symbolischer Natur, denn die Menge des eingesparten Brennstoffs war nur gering. Allerdings fand damals ein erstes Umdenken in Energie- und Umweltaspekten seinen Anfang.
Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw in Deutschland
Noch heute gibt es in der Bundesrepublik Deutschland ein Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht und alle LKW mit Anhänger von 0-22 Uhr an Sonn- und Feiertagen. Es wird insbesondere aufrecht erhalten, um größere Straßen und Autobahnen während des Reiseverkehrs vom Schwerverkehr freizuhalten. Ausgenommen von diesem Sonntagsfahrverbot sind LKW, die Frischwaren und schnellverderbliche Lebensmittel transportieren.
Wochenendfahrverbot für Lkw in Österreich
In Österreich gilt ein generelles Wochenendfahrverbot für Lastkraftwagen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Sattelkraftfahrzeuge mit mehr als 7,5 t höchstem zulässigem Gesamtgewicht sowie für LKW mit Anhänger, wenn entweder der LKW oder der damit gezogene Anhänger mehr als 3,5 t höchstes zulässiges Gesamtgewicht hat. Dieses Fahrverbot gilt an Samstagen von 15 Uhr bis 24 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 22 Uhr.