Sonderpädagogik
Sonderpädagogik benennt einen Berufszweig für die außerschulische Erziehung und Förderung behinderter Menschen im Sinne einer Hinführung zur Selbstständigkeit.Als Sonderpädagogen dürfen sich Diplom-Pädagogen und AbsolventInnen der Pädagogischen Akademien (mit dem Schwerpunkt Sonderpädagogik) bezeichnen, die sich mit der Förderung und Erziehung so genannter behinderter Kinder und Jugendlicher befassen. Statt der oft abwertend verwendeten Bezeichnung "behindert" wird heute zunehmend die Bezeichnung "Menschen mit Behinderung" verwendet. Dabei rückt in den Vordergrund, dass Behinderung nicht nur als "Nicht-Funktionstüchtigkeit" benannt werden soll, sondern diese Menschen in ihrem Anderssein als gleichwertig begriffen werden sollen.
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2 Ausbildung 3 Literatur 4 Weblink |
Berufsmöglichkeiten ergeben sich für Diplom-PädagogInnen in der Arbeit mit Menschen aller Altersstufen und aller Behinderungen (Geistige Behinderung, Lernbehinderung, Verhaltensbehinderung, Sprachbehinderung, Körperbehinderung, Hörbehinderung und Sehbehinderung).
Für das Kindes- und Jugendalter sind SonderpädagogInnen im Bereich der Frühförderung, familienentlastenden Diensten, in integrativen Kindergärten und Sonder-Kindergärten, in der Sonderschulsozialarbeit, in der Freizeitpädagogik und in Heimen tätig. Für das Erwachsenenalter liegen die Tätigkeitsfelder im Wohnbereich (Heim, betreutes Wohnen) , stationäre und ambulante Begleitung, im Arbeitsbereich (Werkstätten, Arbeitsassistenz, Berufsbildungs- und Berufsförderwerke), in der Erwachsenenbildung, spez. z.B. Erwachsenenbildung für Menschen mit geistiger Behinderung, und in der stationären bzw. ambulanten Begleitung von Elternschaften von Menschen mit geistiger Behinderung, so genannte (Familienprojekte).
Die in der Berufspraxis zu bewältigenden Probleme sind so zahlreich wie die Arbeitsfelder. Neben der Anwendung medizinischer, entwicklungspsychologischer und diagnostischer Kenntnisse müssen SonderpädagogInnen in der Lage sein, Beziehungen zu Kindern und deren Familien herzustellen. Sonderpädagogik bewegt sich hier im Grenzbereich zur Therapie. Die Arbeit mit den Problemen der Familien und den Verhaltensproblemen der Kinder erfordert ein hohes Maß an Selbstreflexion und Beziehungsfähigkeit (im Sinne einer dialogischen Heilpädagogik, welche das medizinische Paradigma in der Sonderpädagogik abgelöst hat). Die Forderungen nach Integration behinderter und nichtbehinderter Kinder sollen langfristig zur Arbeit von SonderpädagogInnen in fast allen Regeleinrichtungen führen. Die Förderung von integrativen Prozessen, die nicht naturwüchsig verlaufen, wird dabei eine wichtige Rolle spielen sowie die Zusammenarbeit mit den PädagogInnen ohne sonderpädagogische Qualifikation.
Im Erwachsenenalter werden sich durch das Normalisierungsprinzip neue institutionelle Erfordernisse ergeben. Selbstbestimmtes Leben und die Integration in die „normale” Lebenswelt sind Ziele, denen die sonderpädagogische Praxis nachkommen muss. Im Wohn- und Arbeitsbereich gibt es bereits Modellprojekte, die zukunftsweisend sind. SonderpädagogInnen werden zu Wohn- und ArbeitsassistentInnen. Rechtliche Kenntnisse zur Ausschöpfung der bestehenden Unterstützungen und der Realisierung von Projekten sind hier unumgänglich. Der Bereich Erwachsenenbildung nimmt zunehmend größeren Stellenwert ein, da er die notwendigen Voraussetzungen für lebenslanges Lernen und Selbständigkeit von Menschen mit Behinderungen im Erwachsenenalter schafft.
Die Ausbildung von Sonderpädagogen erfolgt an Universitäten im Fach Pädagogik/Erziehungswissenschaft. Im Hauptstudium wird sich dann auf den Schwerpunkt Sonderpädagogik spezialisiert. Im Schwerpunkt stehen dann noch verschiedene Wahlpflichtfächer zur Auswahl:
Die Studieninhalte beziehen sich auf Kenntnisse aus dem Bereich der Allgemeinen Sonderpädagogik:
Berufsfeld
Ausbildung
Zu den zu vermittelnden Kenntnissen in den Wahlpflichtfächern gehören Ursachen und Symptome der verschiedenen Behinderungen, spezielle Förderprogramme und Förderdiagnostik sowie die speziellen pädagogischen Fragestellungen (etwa Sterilisation geistig behinderter Frauen, Erwachsenenbildung für Menschen mit geistiger Behinderung, die Arbeit mit schwerstbehinderten Menschen, Sprachtherapie, Sexualität, Familiensituation u.a.). In den Wahlpflichtfächern können spezifische Fragestellungen (z.B. Frühförderung bei Kindern mit geistiger Behinderung, Sprachtherapie etc.) behandelt werden. Aufgrund der fast immer vorliegenden Mehrfachbehinderungen ist das isolierte Studium eines einzigen Wahlpflichtfaches nicht zu empfehlen. Es sollten die Lehrangebote aller Wahlpflichtfächer wahrgenommen werden. Im Rahmen von integrativen Kindergärten anstelle von Sonderkindergärten (z.B. für Sprachbehinderte) werden SonderpädagogInnen nicht mehr nur mit spezifischen Behinderungen konfrontiert. Ähnliche Entwicklungen sind für den Wohn- und Arbeitsbereich festzustellen.
Diese Kenntnisse sind notwendige Bedingungen zum Finden eines eigenen Standortes und damit zur Fähigkeit der kritischen Reflexion bestehender Berufspraxis, vor allem der Praktika. Spezielle Förderprogramme oder diagnostische Aufgaben müssen kritisch hinterfragt werden. Gesellschaftsbezogene Aufgaben der Sonderpädagogik (Integration, Ethik, Normalisierung, Selbstbestimmtes Leben) lassen sich nur lösen durch Reflexion des jeweiligen Standpunktes (z.B. Dialogische versus Interaktionistische oder Materialistische Heilpädagogik). Lernerfordernis ist hier die Reflexionsfähigkeit.
Literatur
-- 13:24, 20. Mär 2004 (CET)Weblink